Berufsverband
Unabhängiger
Gesundheitswissenschaftlicher
Yogalehrender

Unsere Qualitätskriterien und unser Selbstverständnis

Qualitätskriterien für das Selbstverständnis der Yogalehrer/innen des BUGY im Sinne von wissenschaftlicher Denk- und Handlungsweise, orientiert an Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie:

  • Sie verschaffen sich Klarheit über ihre Denkvoraussetzungen und können darüber Auskunft geben (Paradigmenfrage).
  • Sie sind nicht dogmatisch sondern vertreten ihre Erkenntnisse hypothetisch.
  • Sie suchen nach hypothesenwidrigen Fakten um ihre Erkenntnisse zu erweitern.
  • Sie nehmen gegnerische Auffassungen ernst.
  • Sie begrüßen die Aufdeckung eigener Irrtümer als Lernchance.
  • Sie stehen in Kommunikation mit anderen Wissenschaftlern und steigern damit die Wahrscheinlichkeit ihrer Selbstwiderlegung.
  • Sie setzen das Gelernte in Verhalten um.

Qualitätskriterien für gesundheitswissenschaftlich/ gesundheitspädagogisch orientierten Yoga-Unterricht als Prävention:

  • Förderung der Eigenkompetenz der Teilnehmer/innen.

  • Berücksichtigung der subjektiven Belange und Bedürfnisse der Bildungsteilnehmer/innen im Gegensatz zu einseitig belehrendem Unterricht.

  • Multifaktorielles Verständnis von Gesundheit mit Berücksichtigung aller Sinne und aller Ebenen menschlicher Existenz.

  • Orientierung am Alltag des/der Teilnehmer/innen und Anleitung zur Handlungskompetenz.

  • In der Bildungstätigkeit wird vorrangig die Motivation der Teilnehmer/innen zur Selbstregulation gefördert.

  • Yogalehrer/innen des BUGY setzen sich in besonderem Maße kritisch auseinander mit autoritativen Sehnsüchten bei sich selbst und bei den Bildungsteilnehmer/innen.

  • Yogalehrer/innen des BUGY verpflichten sich, keine illegalen Drogen zu sich zu nehmen und mit legalen Drogen gesundheitsbewußt umzugehen.

  • Yogalehrer/innen des BUGY verpflichten sich, die Dozentenrolle nicht zum Anknüpfen sexueller Kontakte zu mißbrauchen;

  • Yogalehrer/innen des BUGY verpflichten sich mit ihren Bildungsteilnehmer/innen aufgrund klarer Verträge (Dauer, Umfang, Leistung, Gegenleistung) zusammen zu arbeiten.

  • Yogalehrer/innen des BUGY klären ihre Teilnehmer/innen auf über den Unterschied zwischen Gesundheitsbildung und Heilkunde und dass sie im Rahmen der Gesundheitsbildung keine Heilkunde ausüben.

  • Yogalehrer/innen des BUGY unterlassen sowohl direkte als auch indirekte Empfehlungen für eine Glaubensrichtung oder politische Partei.