Qualitätskriterien für das Selbstverständnis der Yogalehrer/innen des BUGY im Sinne von wissenschaftlicher Denk- und Handlungsweise, orientiert an Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie:
Qualitätskriterien für gesundheitswissenschaftlich/ gesundheitspädagogisch orientierten Yoga-Unterricht als Prävention:
Förderung der Eigenkompetenz der Teilnehmer/innen.
Berücksichtigung der subjektiven Belange und Bedürfnisse der Bildungsteilnehmer/innen im Gegensatz zu einseitig belehrendem Unterricht.
Multifaktorielles Verständnis von Gesundheit mit Berücksichtigung aller Sinne und aller Ebenen menschlicher Existenz.
Orientierung am Alltag des/der Teilnehmer/innen und Anleitung zur Handlungskompetenz.
In der Bildungstätigkeit wird vorrangig die Motivation der Teilnehmer/innen zur Selbstregulation gefördert.
Yogalehrer/innen des BUGY setzen sich in besonderem Maße kritisch auseinander mit autoritativen Sehnsüchten bei sich selbst und bei den Bildungsteilnehmer/innen.
Yogalehrer/innen des BUGY verpflichten sich, keine illegalen Drogen zu sich zu nehmen und mit legalen Drogen gesundheitsbewußt umzugehen.
Yogalehrer/innen des BUGY verpflichten sich, die Dozentenrolle nicht zum Anknüpfen sexueller Kontakte zu mißbrauchen;
Yogalehrer/innen des BUGY verpflichten sich mit ihren Bildungsteilnehmer/innen aufgrund klarer Verträge (Dauer, Umfang, Leistung, Gegenleistung) zusammen zu arbeiten.
Yogalehrer/innen des BUGY klären ihre Teilnehmer/innen auf über den Unterschied zwischen Gesundheitsbildung und Heilkunde und dass sie im Rahmen der Gesundheitsbildung keine Heilkunde ausüben.
Yogalehrer/innen des BUGY unterlassen sowohl direkte als auch indirekte Empfehlungen für eine Glaubensrichtung oder politische Partei.